Abschließen der Haustür bei Mehrfamilienhaus verboten!

Nach einem Gerichtsurteil des Frankfurter Landgerichts dürfen Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht mehr abgeschlossen werden. Dies berichtet das Fachmagazin „Neue Juristische Wochenzeitung“ (NJW Spezial Heft 17/2015). Für viele Eigentümer stellt sich nun die Frage: „Wie kann ich mein Objekt schützen?“

Bundesweit steigende Einbruchszahlen haben immer mehr Eigentümer veranlasst, in der Hausordnung bzw. Mietverträgen, das Verschließen der Haustür zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zu fordern.

Mit seinem Urteil vom 12.05.2015 (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12) stellt das Landgericht Frankfurt jedoch den Schutz von Leben und Gesundheit über das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner. Abgeschlossene Türen behindern im Notfall den Fluchtweg, falls die Bewohner den Schlüssel nicht zur Hand haben und die abgeschlossene Haustür könnte sich als tödliches Hindernis erweisen.

Eine Lösung um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, stellen Fluchttüren dar, die sich von innen öffnen lassen. Auch wenn sie sich im abgeschlossenen Zustand befinden, ermöglichen diese Türen in der Gefahrensituation das Öffnen von innen mit nur einem Handgriff.

Panikschlösser, die häufig für Fluchttüren im Verkauf verwendet werden, stellen eine sinnvolle Lösung auch für Haustüren von Mehrfamilienhäusern dar.

Kategorie: Allgemein
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