Baukindergeld – Wem steht es zu? Wo kann ich es beantragen?
Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen bezüglich des Baukindergelds (Antragsstellung, Förderung, Voraussetzungen)
Wer kann die Förderung beantragen?
- Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren
- Ungeborene Kinder müssen bis spätestens 3 Monate nach Einzug geboren sein
- Der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein
- Es dürfen zum Zeitpunkt des Erwerbs (oder der Baugenehmigung) keine weiteren Immobilien im Besitz sein
- Ihr zu versteuerndes, jährliches Bruttohaushaltseinkommen bei einem Kind darf bei maximal 90.000 Euro liegen (für jedes weitere Kind zzgl. 15.000 Euro)
Wie hoch ist die Förderung?
- Sie erhalten 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro, solange das Kind das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat
Wo kann ich die Förderung beantragen?
- Die Beantragung können Sie über die Homepage der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
- Sie können den Antrag erst stellen, wenn Sie in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind bzw. ab Erhalt der Baugenehmigung
- Spätestens 6 Monate nach Einzug muss der Antrag bei der KfW eingereicht sein. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum
Welche Unterlagen benötige ich?
- Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres
- Grundbuchauszug
- Amtliche Meldebestätigung
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW.