Baukindergeld – Wem steht es zu? Wo kann ich es beantragen?

Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen bezüglich des Baukindergelds (Antragsstellung, Förderung, Voraussetzungen)

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren
  • Ungeborene Kinder müssen bis spätestens 3 Monate nach Einzug geboren sein
  • Der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein
  • Es dürfen zum Zeitpunkt des Erwerbs (oder der Baugenehmigung) keine weiteren Immobilien im Besitz sein
  • Ihr zu versteuerndes, jährliches Bruttohaushaltseinkommen bei einem Kind darf bei maximal 90.000 Euro liegen (für jedes weitere Kind zzgl. 15.000 Euro)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Sie erhalten 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro, solange das Kind das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat

Wo kann ich die Förderung beantragen?

  • Die Beantragung können Sie über die Homepage der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

  • Sie können den Antrag erst stellen, wenn Sie in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind bzw. ab Erhalt der Baugenehmigung
  • Spätestens 6 Monate nach Einzug muss der Antrag bei der KfW eingereicht sein. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres
  • Grundbuchauszug
  • Amtliche Meldebestätigung

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW.

Kategorie: Allgemein ·Baufinanzierung
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