Wertermittlung

Imobilienbewertung

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere Wertermittlung und einer wohlüberlegten Preisfindung.

Als geprüfte Wertermittler der deutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft bewerten wir Ihre Immobilie fundiert und kompetent. Je nach Bedarf ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie in Form einer Marktpreiseinschätzung bis hin zur Wertermittlung mit Bausubstanzgutachten.

 

Diese Leistung ist für Immobilieneigentümer bei Verkauf Ihrer Immobilie selbstverständlich kostenlos!

 

Unsere Leistungen im Überblick

Marktpreiseinschätzung
Die Marktpreiseinschätzung von Immobilien hilft Ihnen schnell, kostengünstig und unkompliziert den Marktpreis Ihre Immobilie zu erfahren. Sie unterstützt Sie bei der
Preisfindung für einen möglichen Verkauf oder Kauf. Marktpreiseinschätzungen sind für Immobilieneigentümer kostenfrei.
Kurzbewertung
Kurzbewertungen befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Vergleichswertermittlung. Die Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie steht bei dieser Bewertungsform im Vordergrund.
Eine Kurzbewertung ist nur für Immobilien geeignet die keine rechtlichen Besonderheiten wie z.B. Rechten an Grundstücken. oder sonstige Abweichungen
von marktüblichen Immobilien aufweisen.
Fundierte Wertermittlung
Auf Basis der rechtlichen Grundlagen (BauGB§§192‐199, ImmoWertV, Wertermittlungsrichtlinien) führen wir diese Wertermittlung durch.
Die schriftliche Wertermittlung wird in einem persönlichen Gespräch übergeben und erläutert. Bei Beauftragung in Form eines qualifizierten Makleralleinauftrages zum Verkauf Ihrer Immobilie ist diese Wertermittlung Teil unserer Leistungen.
Wertermittlung mit Bausubstanzgutachten
Diese Dienstleistung umfasst eine fundierte Wertermittlung sowie ein Bausubstanzgutachten. Bei eigengenutzten Wohnimmobilien unter 150.000 Euro berechnen wir einen Pauschalbetrag von 1.200 Euro zzgl. MwSt. und Auslagen. Das Honarar für Wohnimmobilien ab 150.000 Euro ist an die Sätze der HOAI 2013 angepasst. Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot zu. Für Renditeobjekte und Gewerbeimmobilien erstellen wir Ihnen in Anpassung auf Ihr Objekt kostenfrei ein individuelles Angebot.

Die Verfahren zur Wertermittlung

ÜbersichtSachwertverfahrenErtragswertverfahrenVergleichwertverfahren
Die ImmoWertV unterscheidet drei Bewertungsverfahren:

  • Vergleichswertverfahren(einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung)
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren.

Eines oder mehrere dieser Verfahren sind zur Wertermittlung heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts auszuwählen, die Wahl des Verfahrens muss begründet werden.

Sachwertverfahren: (§ 21 – § 23 ImmoWertV)

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert des Grundstücks aus dem Bodenwert sowie dem Sachwert der nutzbaren baulichen Anlagen.

Hierfür werden die Herstellungskosten der Gebäude unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zugrunde gelegt.

Das Sachwertverfahren kommt vor allem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung, bei denen Vermietung und Renditeerwartung keine oder eine untergeordnete Rolle spielen.

Ertragswertverfahren: (ImmoWertV)

Das Ertragswertverfahren ist auf Gebäude anzuwenden, bei denen der Aspekt einer rentierlichen Investition im Vordergrund steht. Daher werden Renditeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeimmobilien mittels des Ertragswertverfahrens bewertet.

Die Parameter aus denen sich der Ertragswert einer Immobilie ergibt, sind die nachhaltig erzielbaren Mieterträge, die dem Gebäudetyp und der Marktsituation entsprechende Renditeerwartung (= Liegenschaftszinssatz), die Restnutzungsdauer und die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaft.

Vergleichswertverfahren (§ 15, § 16 ImmoWertV)

Im Vergleichswertverfahren wird der Wert anhand Preisen von Grundstücken ermittelt, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen.

Für eine sinnvolle Anwendung des Verfahrens ist eine ausreichende Zahl von Vergleichspreisen erforderlich.

Der Wert des Bodens (ohne Berücksichtigung von Gebäuden) soll laut ImmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren ermittelt werden. Außerdem wird das Vergleichswertverfahren häufig für typisierte, mehrfach in gleicher Form vorhandene Gebäude wie Garagen, Eigentumswohnungen oder ggf. auch Reihenhäuser herangezogen

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