Allgemein
Kündigungsschutz für Mieter wegen Corona
Die Bundesregierung will die von den Corona-Auswirkungen betroffenen Mieter schützen. So sind Kündigungen verboten, wenn der Mieter aufgrund der Krise nicht zahlen kann. Die Ausnahmeregelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. Juni, kann aber bei Bedarf bis zum 30. September verlängert werden. Jedoch besteht weiterhin die Verpflichtung, seine Miete zu zahlen. Diese wird nur verschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren beglichen werden, ansonsten fällt der Kündigungsschutz weg.
Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft
Die Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 hat die letzte Hürde genommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat zugestimmt. In Mietverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet werden, können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend einfordern.
Zuschüsse für Immobilienbesitzer 2020
Zuschüsse für Sanierungen und moderne Heizungen
Ab 1. Januar 2020 sollen Eigenheimbesitzer, die eine mehr als zehn Jahre alte Immobilie selbst nutzen und energetisch sanieren lassen, einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen erhalten – verteilt über drei Jahre. Auch Kosten für Energieberater können abgesetzt werden. Die Regelung soll bis 31. Dezember 2029 gelten.
Baukindergeld – Wem steht es zu? Wo kann ich es beantragen?
Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen bezüglich des Baukindergelds (Antragsstellung, Förderung, Voraussetzungen)