Allgemein

Einheitliche Rauchwarnmelder in der WEG

Wird bei der Wohneigentümerversammlung beschlossen Rauchwarnmelder und deren Wartung durch eine externe Firma durchführen zu lassen, betrifft dies auch Wohnungseigentümer die sich schon selbständig darum gekümmert haben.

Sie werden durch den Beschluss diese Maßnahme von der Instandhaltungsrücklage zu finanzieren nicht ausgenommen und sind verpflichtet sich ebenfalls der einheitlichen Regelung anzuschließen.

 

Dadurch soll auch eine einfachere Überprüfung der Rauchwarnmelder durch den Verwalter der Immobilie geleistet werden und die Sicherheit insgesamt erhöht werden, sowie versicherungsrechtliche Risiken minimiert. Zusätzlich sei die finanzielle Mehrbelastung der Eigentümer mit schon vorhandenen Rauchwarnmeldern gering und kann zugemutet werden.

 

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Hausbau finanzieren mit zusätzlicher Einliegerwohnung

Eine gute zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung eines Baukredits stellt die Einplanung einer Einliegerwohnung dar. Eventuell lässt sich durch die teilweise Vermietung seiner Immobilie der Baukredit durch die Mieteinnahmen allein abzahlen und Sie profitieren zusätzlich von Steuervorteilen.

Wir erklären Ihnen worauf Sie achten sollten.

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Kategorie: Allgemein ·Baufinanzierung

Streitigkeiten wegen Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland trat Überlegungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entgegen, die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können.

„Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten und somit der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.
Da die Grundsteuer vor allem auch für die Finanzierung von Kitas, Schulen und sonstiger Infrastrukturleistungen verwendet wird, sei es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass alle an den Kosten beteiligt würden.

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Dingliche Eintragung bei Sondernutzungsrechten wichtig

Wer sicher gehen will, dass ihm eingeräumte Rechte auf einer Sondernutzungsfläche auch wirklich dauerhaft Bestand haben, der sollte auf einer dinglichen Eintragung im Grundbuch bestehen. So ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil eines Zivilsenates zu entnehmen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 46/17)

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