Legionellen-Prüfung steht an
Nach der Erstüberprüfung 2013 steht nun wieder die Legionellen-Prüfung des Leitungswassers bei Mehrfamilienhäusern an. Stichtag ist hierfür der 31. Dezember 2016. Nach der neuen Trinkwasserverordnung betrifft dies sämtliche Anlagen zur Trinkwassererwärmung, die mehr als 400 Liter Speicher umfassen oder bei denen die Rohrleitungen zwischen dem Großboiler und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasser führen – das entspricht einer Entfernung von etwa 15 Metern.
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen sind von der Regel ausgenommen. Atmet man Wasserpartikel mit den Bakterien beim Duschen oder über die Klimaanlage ein, kann man sich im schlimmsten Fall mit der Legionärskrankheit infizieren, einer schwer verlaufenden Lungenentzündung.
Eigentümer sind zur Einrichtung von mindestens drei Entnahmestellen je Anlage aufgefordert und müssen von einem staatlich zugelassenen Prüflabor Proben entnehmen und untersuchen lassen. Welche Unternehmen sich eignen, erfahren Immobilienbesitzer von den Landesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. </span>
Kosten für die Überprüfung lassen sich auf Mieter umlegen
Da es sich bei der regelmäßigen Überprüfung um wiederkehrende Kosten (200 bis 600 Euro) handelt, dürfen Eigentümer diese laut dem Immobilienverband Deutschland als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Hierzu gibt es jedoch noch kein höchstrichterliches Urteil. Muss die Immobilie jedoch zur Behebung eines Legionellenbefalls saniert werden, so hat der Eigentümer die Kosten zu tragen, da es sich um eine notwendige Instandsetzung handelt.
Mieter können auch selbst etwas tun: Wer längere Zeit nicht zu Hause war, sollte das heiße Wasser in Bad, Dusche und Küche aufdrehen, das Fenster öffnen, den Raum verlassen und das Wasser drei Minuten lang laufen lassen.