Neues aus der Immobilienbranche
Hausbau finanzieren mit zusätzlicher Einliegerwohnung
Eine gute zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung eines Baukredits stellt die Einplanung einer Einliegerwohnung dar. Eventuell lässt sich durch die teilweise Vermietung seiner Immobilie der Baukredit durch die Mieteinnahmen allein abzahlen und Sie profitieren zusätzlich von Steuervorteilen.
Wir erklären Ihnen worauf Sie achten sollten.
Streitigkeiten wegen Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland trat Überlegungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entgegen, die Grundsteuer künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können.
„Die Grundsteuer ist eine Steuer der Wohnungsnutzer und keine verkappte Vermögensteuer“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Die Umlagefähigkeit sei elementar, damit sich private Einzelvermieter weiterhin am Mietwohnungsmarkt engagierten und somit der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.
Da die Grundsteuer vor allem auch für die Finanzierung von Kitas, Schulen und sonstiger Infrastrukturleistungen verwendet wird, sei es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass alle an den Kosten beteiligt würden.
Dingliche Eintragung bei Sondernutzungsrechten wichtig
Wer sicher gehen will, dass ihm eingeräumte Rechte auf einer Sondernutzungsfläche auch wirklich dauerhaft Bestand haben, der sollte auf einer dinglichen Eintragung im Grundbuch bestehen. So ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil eines Zivilsenates zu entnehmen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 46/17)
Ab 2030 ist jeder Dritte auf altersgerechte Wohnung angewiesen
In etwa zwölf Jahren wird etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung 65 Jahre und älter sein. Die Lebenserwartung der Menschen steigt und der Wunsch vieler Älteren ist noch möglichst autark in den eigenen vier Wänden zu leben.