Neues aus der Immobilienbranche

Mietpreisbremse

Mietpreisbegrenzung:

Am 1. Juni 2015 treten die Regelungen der Mietpreisbremse in Kraft. Die Mietpreisbremse gilt nicht überall in Deutschland. Sie gilt nur für ausgewählte, vom jeweiligen Landesgesetzgeber durch eine Verordnung ausgewiesene Gemeinden oder Gemeindeteile.

Die Mietpreisbremse bestimmt, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf.

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Kategorie: Allgemein ·Recht

Wenn der Makler nach Ihrem Ausweis fragt

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Dieser Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss eines Maklervertrages, spätestens jedoch im Vorfeld einer Besichtigung nachzukommen. Die so gewonnenen Daten müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt werden.

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Kategorie: Allgemein ·Recht ·Verkauf ·Vermietung

Mietpreisbremse im Regierungsbezirk Stuttgart

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden

Geltungszeitraum: 1.11.2015 bis 31.10.2020

 

Folgende Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart sind von der Mietpreisbremse erfasst:

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Kategorie: Allgemein ·Recht ·Vermietung

Legionellen-Prüfung steht an

Nach der Erstüberprüfung 2013 steht nun wieder die Legionellen-Prüfung des Leitungswassers bei Mehrfamilienhäusern an. Stichtag ist hierfür der 31. Dezember 2016. Nach der neuen Trinkwasserverordnung betrifft dies sämtliche Anlagen zur Trinkwassererwärmung, die mehr als 400 Liter Speicher umfassen oder bei denen die Rohrleitungen zwischen dem Großboiler und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasser führen – das entspricht einer Entfernung von etwa 15 Metern.

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Kategorie: Allgemein ·Vermietung
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