Neues aus der Immobilienbranche
Mietpreisbremse
Mietpreisbegrenzung:
Am 1. Juni 2015 treten die Regelungen der Mietpreisbremse in Kraft. Die Mietpreisbremse gilt nicht überall in Deutschland. Sie gilt nur für ausgewählte, vom jeweiligen Landesgesetzgeber durch eine Verordnung ausgewiesene Gemeinden oder Gemeindeteile.
Die Mietpreisbremse bestimmt, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf.
Wenn der Makler nach Ihrem Ausweis fragt
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Dieser Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem Abschluss eines Maklervertrages, spätestens jedoch im Vorfeld einer Besichtigung nachzukommen. Die so gewonnenen Daten müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und bei Bedarf an die Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt werden.
Mietpreisbremse im Regierungsbezirk Stuttgart
In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden
Geltungszeitraum: 1.11.2015 bis 31.10.2020
Folgende Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart sind von der Mietpreisbremse erfasst:
Legionellen-Prüfung steht an
Nach der Erstüberprüfung 2013 steht nun wieder die Legionellen-Prüfung des Leitungswassers bei Mehrfamilienhäusern an. Stichtag ist hierfür der 31. Dezember 2016. Nach der neuen Trinkwasserverordnung betrifft dies sämtliche Anlagen zur Trinkwassererwärmung, die mehr als 400 Liter Speicher umfassen oder bei denen die Rohrleitungen zwischen dem Großboiler und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasser führen – das entspricht einer Entfernung von etwa 15 Metern.