Wann benötige ich einen Energieausweis?

Seit der Energiesparverordnung EnEV 2014 darf keine Immobilie mehr ohne Energieausweis zum Kauf oder zur Vermietung angeboten werden.
Der Energieausweis muss spätestens beim Besichtigungstermin den Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden.
Wer allerdings seine Wohnimmobilie selbst nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Ebenfalls befreit von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 Quadratmetern.
Außerdem besteht eine Ausweispflicht, wenn ein Gebäude neu errichtet oder umfassend saniert wird.
Bei einem Neubau muss der Eigentümer bzw. Bauherr dafür Sorge tragen, dass er einen Ausweis erhält. Im allgemeinen wird der Ausweis vom Architekten oder Planer bereitgestellt.
Im Rahmen einer Sanierung, bei der eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird (z.B. einer Sanierung KfW-Effizienshaus) ist die Erstellung eines Ausweises ebenfalls erforderlich.

Energieausweis – wer trägt die Kosten?
Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind für die Erstellung von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
Vermieter können die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises nicht auf die Mieter umlegen.

Bei Missachtung der Vorschriften riskiert man ab 1. Mai ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Am 1. Mai 2015 läuft die Übergangsfrist für den Energieausweis ab.

Energieausweis und Effizienzklassen

Neu ausgestellte Energieausweise müssen seit der EnEV 2014 eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von ‘‘A+‘‘(energetisch sehr gut) bis „H“ (sehr schlecht). In Zukunft müssen bei Immobilienanzeigen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes angegeben werden.

Welche Informationen erhalte ich durch den Energieausweis?

Mieter und Käufer haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich wird der Druck auf Anbieter unwirtschaftlicher Gebäude erhöht.
Haben Sie noch keinen Energieausweis? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter!

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